Fliesenzentrum TECA GmbH

Amtsgericht Jena HRB 208451
Fliesenzentrum TECA GmbH. Rudolstadt. .Breitscheidstraße 91. 07407 Rudolstadt).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Keller Handelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Oberkirch .Amtsgericht Freiburg HRB 472062) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger. ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 16.09.2009
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