Karl Achenbach GmbH Co

Amtsgericht Saarbrücken HRA 8540
Karl Achenbach GmbH Co. KG. Saarbrücken. . Saarbrücken).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx im Wege des Formwechsels in die LAKAL GmbH mit Sitz in Saarbrücken umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 01.09.2009
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