City-Schuhhaus Schönhals Co

Amtsgericht Saarbrücken HRB 9070
City-Schuhhaus Schönhals Co. GmbH. Saarbrücken .Kaiserstraße 14. 66111 Saarbrücken).Es ist beabsichtigt. die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken. -zentrales Handelsregister-. Mainzerstr.178. 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung. dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Löschungsankündigungen 12.11.2012
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