St

Amtsgericht Wittlich HRB 3077
St. Dominicus Weinkellerei Verwaltungs-GmbH. Longuich .Weinstraße 8. 54340 Longuich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der G. Schmitt-Schenk Weinhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Longuich .HRB 2550) verschmolzen .Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 22.01.2007
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Tabelle St
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